Schüler aus Hauptschule/Mittelschule: Notenschnitt im Zwischenzeugnis der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder Vorrückungserlaubnis in den M-Zug im Zwischenzeugnis oder die bestandene 7. Klasse des M-Zweiges oder höchstens einmal Note 5 im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern des M-Zuges, die auch in der Eingangsstufe (8. Klasse) der Wirtschaftsschule unterrichtet werden oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis des M-Zugs.
Probeunterricht: Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Probeunterricht durchgeführt. Dieser ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erzielt wird. Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, zählt der Elternwille.
Schüler aus Realschule und Gymnasium: Die bestandene 7. Klasse oder höchstens einmal Note 5 im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe (8. Klasse) der Wirtschaftsschule unterrichtet werden oder mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe.
Eintrittsalter: Am 30. Juni des jeweiligen Jahres darf das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.